Congress of United States

Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemein

§2 Verhalten im Dienst

§3 Waffen und deren Gebrauch

§4 Festnahmen und Bußgelder

§5 Verträge mit Zivilisten

§6 Disziplinarmaßnahmen

§7 Ausnahmesituationen


Lapd Dienst Regeln

Dienstvorschrift des PD

Datum, 01.01.2022

§1 Allgemein

1.1 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen/benutzen, welche ihrem Rang entsprechen (beim LAPD erwerben können). Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes.

1.2 Es ist verboten interne oder private Informationen von dritten, an Dritte weiterzugeben.

1.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.

1.4 Das Einhalten des Polizeigesetzes sowie anderen Gesetzen ist verpflichtend! 1.5 Mit der Annahme eines Jobangebotes beim LAPD erklärt sich jede Person damit einverstanden, dass er das LAPD nicht verklagen kann, für die Zeit, in der er beim LAPD arbeitet oder gearbeitet hat.

§2 Verhalten im Dienst

2.1 Kolleginnen und Kollegen sollten, bei Anwesenheit von Zivilisten oder anderen Fraktionen, mit "Herr/Frau Nachname", "Herr Kollege" bzw. "Frau Kollegin" oder mit seinem Rang angesprochen werden. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das "Du" genutzt werden. Die Führungsebene ist zu siezen.

2.2 Alle Polizeibeamten sind dazu verpflichtet, immer zuerst das schwächst möglichste Zwangsmittel (z.B. Benutzen von Worten, Bußgeld Androhung, Einsatz der Elektroimpulswaffe, ...) einzusetzen und Gewalt zu vermeiden.

2.3 Bei Beendigung des Dienstes, sind alle Dienst Gegenstände im LAPD zu verstauen.

2.4 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen.

2.5 Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet. Bsp: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit 3 Streifenwagen und einem Falken verfolgt werden.

§3 Waffen und deren Gebrauch

3.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen.

3.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.

3.3 Von dem Waffengebrauch darf erst nutzbar gemacht werden sollte das Gegenüber einen Schuss abfeuern!

Regel 3.3 gilt nicht wenn:

1. Gefahr für leib und lebe besteht.

2. Die Polizei angegriffen wird.

§4 Festnahmen und Bußgelder

4.1 Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder zur Anzeige gebracht werden, welche im Gesetzbuch stehen.

4.2 Der Polizei ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Haftstrafen müssen von einem Staatsanwalt zur Anzeige gebracht werden. Dieser muss zum LAPD gerufen werden.

4.3 Bei Straftaten muss eine Belehrung vorgetragen werden, die inhaltlich übereinstimmen muss mit:

Ich verhafte Sie wegen (Straftat) Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie Verwendet werden, Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen, sollten Sie sich keinen leisten können müssen Sie sich selbst Verteidigen. Haben Sie Ihre rechte Verstanden?

4.4 Gewahrsam (d.h. Festhalten einer Person in einer Zelle im HQ) darf maximal 4h betragen.

4.5 Haftstrafen führt die Justiz durch ausg ist ist keiner innerhalb von 4h da.

§5 Verträge mit Zivilisten

5.1 Ab dem Rang Commander dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.

5.2 Ausgewählte, vollwertige Zivilfahnder dürfen ebenfalls Verträge mit Zivilisten eingehen. Diese Verträge müssen dokumentiert werden und werden von dem Congress überprüft.

§6 Disziplinarmaßnahmen

6.1 Jeglicher (schlimmer) Verstoß gegen die Dienstvorschriften führt in den meisten Fällen zu einer Disziplinarmaßnahme.

6.2 Über jedes Vergehen erfolgt ein Akteneintrag.

6.3 Zu viele Fehlverhalten können zum Ausschluss aus der Polizei führen.

§7 Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

7.1 Entwendung staatlichen Eigentums

  • Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
  • Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
  • Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

7.2 Überfall auf das Humane Labs 

Das Humane Labs hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.

  • Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
  • Der Überfall auf das Humane Labs ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7.3 Geiselnahmen

  • Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
  • Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
  • Überweisungen sind untersagt.
  • Das SWAT ist dringend hinzuzuziehen.
  • Ein finaler Rettungsschuss, um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen, kann durch den höheren Dienst angeordnet werden.

6.4 Massenschießereien

  • Bei einer großen Schießerei zwischen zwei Parteien muss sichergestellt werden, dass sich der Konflikt nicht weiter auf die öffentliche Sicherheit ausbreitet (z.B. durch Absperrung, Warnung, Vermittlung, Verlagerung).
  • Ein Zugriff ist als letztes Mittel zu wählen, um gegen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung vorzugehen.

§7 Zusatz

  • Man kann im Bereich "Oben" keiner "Abteilung" oder "Behörde" angehören 


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